Abnahme von Bauleistungen
Bautechnische Abnahmen und baubegleitende Qualitätsüberwachung bei Verwaltungs- und Produktionskomplexen, Wohnungen, Wohnanlagen und Einfamilienhäusern.
Eine Abnahme erfolgt nach Fertigstellung einer Bauleistung sowie vor Ablauf der vereinbarten Gewähleistung.